Wichtige Tipps zum Grundstückskauf

von Alexander Feige – DOMIZIL Architektur
Architektur | Design | Immobilien

Haus im Bauhausstil - Architektenplanung von Domizil Architektur

Einige vermutlich bereits bekannte Ratschläge zum Grundstückskauf

  • Geldlastenfrei kaufen, aber auch keine Lasten im Lastenblatt C
  • Dienstbarkeiten (Servitut) im Grundbuch prüfen die nicht zu löschen sind
  • Ausrichtung und Lärmbelastung
  • Im Bebauungsplan bzw. Flächenwidmungsplan die mögliche Bebaubarkeit prüfen
  • Sind Ersatzpflanzungen erforderlich (in Wien)
  • Zusatzkosten für Abriss eines Altbestand (Asbest?) – das Gebäude sollte Leer übergeben werden

Drei wichtige Tipps, die Sie beim Grundstückskauf unbedingt beachten sollen

  1. Wenn im Grundbuch kein „G“ eingetragen ist, muss die im Grundbuch angegebene Größe des Grundstücks nicht mit der tatsächlichen Grundstücksgröße zusammenstimmen. Das Grundstück befindet sich dann nicht im digitalen Grenzkataster.
    Ist dies der Fall, ist es ratsam einen Geometer vor Kauf des Grundstücks zu kontaktieren, damit er Ihnen anhand der Urkunden, etc. eine mögliche Abweichung der Grundstücksgröße eruieren kann. Am Besten ist es, er erstellt einen Lage- und Höhenplan. Diesen Plan benötigen Sie dann ohnehin für die Baueinreichung.
    Gerne übermitteln wir Ihnen die Kontaktdaten von unserem Geometer wie auch von unserem Notar zur Kaufabwicklung.
  2. Wenn „G“ im Grundbuch eingetragen ist, wurden die Grenzen verhandelt, sind somit gesichert und stimmt die Grundstücksgröße laut Katasterplan mit der im Grundbuch ersichtlichen überein.
    Trotzdem kann es jedoch sein, dass die vor Ort ersichtliche Grundgröße nicht mit der Größe laut Grundbuch und Katasterplan übereinstimmt, weil der Zaun (Einfriedung) nicht auf  der tatsächlichen Grundgrenze anhand der festgelegten Grenzpunkte steht. Und so ist möglicherweise das tatsächliche Grundstück größer oder kleiner, als es in der Natur anhand der Zäune ersichtlich ist. Zur Festlegung der Bebaubarkeit werden die verhandelten Grenzen für die Baueinreichung herangezogen.
  3. Bei Bauvorhaben in den Bundesländer sind unter Aufschließungskosten laut Bauordnung die Abgaben an die Gemeinde gemeint. Diese werden dem Bauwerber zur Errichtung der öffentlichen Infrastruktur (Straße, Abwasserkanal, Wasserleitungen) vorgeschrieben. Diese sind auch zu entrichten, wenn das Grundstück z.B. bereits mit einem Wasseranschluss aufgeschlossen ist.
    Unter der Erschließung oder Aufschließung eines Grundstücks sind andererseits auch alle zusätzlichen baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Dazu zählen primär Anschlussleitungen zur Energieversorgung wie z.B. Strom, Gas, sowie Wasserversorgung, Kanalsysteme und Kommunikationsleitungen (Telefonleitungen, Kabelfernsehen, etc.).
    Manche Verkäufer bzw. Makler differenzieren hier nicht so genau bzw. vertauschen das auch gerne. Kostenmäßig sind hier aber große Unterschiede.

Gerne beraten wir Sie umfassend und unterstützen Sie speziell auf die Bedürfnisse Ihres Grundstückskauf.

Wir bieten Ihnen architektonische Beratung schon vor dem Grundstückskauf an, um die Realisierbarkeit Ihres geplanten Hauses auf dem Grundstück zu prüfen und erstellen gemeinsam ein Konzept für die weitere Vorgehensweise.

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